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Mitgliedschaft:
§ 3 Mitgliedschaft (Auszug aus der Satzung):
- Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden,
die die Zielsetzung des Vereines unterstützt und die von einem
Vereinsmitglied empfohlen wird.
- Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Eine Berufung bei der Mitgliederversammlung ist möglich.
- Der Austritt aus dem Verein ist zu jederzeit zulässig. Er erfolgt
durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Die Beitragspflicht
endet jedoch erst mit dem Geschäftsjahr.
- Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein
Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Eine Berufung bei der
Mitgliederversammlung ist möglich.
Beiträge:
60 € jährlich
30 € jährlich (Studenten; Arbeitslose; Sozialhilfeempfänger)
Aufnahmeformular:
Bitte ausgefüllt an die
Kontaktadresse senden.
Aufnahmeformular
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